Wallets, Börsen und Blockchains an einem Ort. Kryptos kennt die BMF-Reform: 27,5 % auf Neuvermögen, Krypto-Tausch steuerfrei, Altbestand vor 2021 dauerhaft befreit. Drei Regeln, sauber angewendet.
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Die Reform 2022 hat altes und neues Vermögen getrennt. Kryptos verfolgt beide Regime parallel.
Sondersteuersatz auf Veräußerungen ab dem 1. März 2021. Pro Verkauf berechnet, in der E1kv summiert.
Vor dem 1. März 2021 angeschafft und ein Jahr gehalten? Dauerhaft steuerfrei nach altem Recht. Kryptos kennt das Anschaffungsdatum jeder Position.
Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen sind im neuen Regime nicht steuerpflichtig. Anschaffungskosten gehen auf das neue Asset über.
Österreichische Anbieter behalten ab 2024 die 27,5 % direkt ein. Kryptos rechnet das gegen den tatsächlichen Gewinn, damit zu viel Einbehaltenes zurückkommt.
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