Krypto-Steuer Österreich, in 10 Minuten zur Beilage E1kv.
Wallets, Börsen und Blockchains an einem Ort. Kryptos kennt die BMF-Reform: 27,5 % auf Neuvermögen, Krypto-Tausch steuerfrei, Altbestand vor 2021 dauerhaft befreit. Drei Regeln, sauber angewendet.
Keine Kreditkarte. 4,8/5 auf SourceForge. SOC 2 Type II.
Kryptos für alle in Austria
Ob du deine eigene Erklärung machst, die Bücher eines Unternehmens führst oder auf unseren Daten baust. Fang dort an, wo du stehst.
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Everything for crypto tax in Austria
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Austria crypto tax guide
How crypto is taxed in Austria: the rates, the deadlines, and the edge cases that trip people up.
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Browse accountantsIn drei Schritten zur fertigen Erklärung
- 1
Anmelden
Konto erstellen und alle Wallets, Börsen und DeFi-Positionen zusammenführen.
- 2
Konten verbinden
Über 5,500+ Anbindungen für CEX, DEX, Wallets und Chains. Kryptos klassifiziert jede Transaktion nach BMF-Regeln.
- 3
Report erzeugen
Beilage E1kv herunterladen, in FinanzOnline hochladen oder an den Steuerberater geben.
Gemacht für die österreichische Krypto-Steuer
Die Reform 2022 hat altes und neues Vermögen getrennt. Kryptos verfolgt beide Regime parallel.
Neuvermögen 27,5 %
Sondersteuersatz auf Veräußerungen ab dem 1. März 2021. Pro Verkauf berechnet, in der E1kv summiert.
Altbestand steuerfrei
Vor dem 1. März 2021 angeschafft und ein Jahr gehalten? Dauerhaft steuerfrei nach altem Recht. Kryptos kennt das Anschaffungsdatum jeder Position.
Krypto-Tausch steuerfrei
Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen sind im neuen Regime nicht steuerpflichtig. Anschaffungskosten gehen auf das neue Asset über.
KESt an der Quelle
Österreichische Anbieter behalten ab 2024 die 27,5 % direkt ein. Kryptos rechnet das gegen den tatsächlichen Gewinn, damit zu viel Einbehaltenes zurückkommt.
Jedes Formular, das das BMF akzeptiert
Wichtige Termine 2025 bis 2026
FinanzOnline öffnet die Einkommensteuererklärung 2025.
Frist für die Online-Abgabe über FinanzOnline.
Verlängerte Frist über Steuerberater.
Krypto-Steuer-Checkliste Österreich
Jedes Dokument, das das BMF erwartet, in der Reihenfolge der Beilage E1kv.
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